Und in die nächste Runde...

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Wir sind weiterhin bemüht, unsere Bienenwachstücher gegen unsere Behörden zu verteidigen. Hier der letzte Schriftsatz des Veterinäramts, dessen seine Position gegenüber dem Gericht verteidigt wurde. Bitte beachten Sie, dass es ausschließlich um die Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel geht.
Oder mit anderen Worten: Unsere Behörden meinen, dass Bienenwachs, das seit Tausenden von Jahren zur Konservierung von Lebensmitteln eingesetzt wird, für den Lebensmittelkontakt verboten werden sollte (und das obwohl selbst als Lebensmittel zugelassen), während Plastik (aus 13.000 Chemikalien bestehend, von denen über 3.500 nachweislich gesundheitsgefährdend sind) für den Lebensmittelkontakt zugelassen ist.
Glaubt ihr, dass der Staat Bienenwachsgeruch am Lebensmittel verbieten sollte?
Hier das offizielle Schreiben.

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Hans Huckebein
Hans Huckebein

Glaubt ihr, dass der Staat Bienenwachsgeruch am Lebensmittel verbieten sollte?

Auszug aus der Stellungnahme des Bezirksamtes:
“Wie bereits vorgetragen, wird diesseits je­doch vermutet, dass die organoleptischen Beeinträchtigungen durch das aus Baumharz gewonnene Kolophonium verursacht werden.”

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