Ordnungsverfügung mit sofortiger Wirkung.

Ordnungsverfügung mit sofortiger Wirkung.

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Achtung: Zum Frühstück kam heute das neueste Update, siehe am Ende.

Vorletztes Update zum Thema „Warum unsere Behörden denken, dass der Geruch von natürlichem Bienenwachs schädlich ist“

Wir haben euch ja schon in unserem letzten Artikel ausführlich dargestellt, wie die Plastiklobby in Deutschland Bienenwachstücher bekämpft. Wir wurden vom LKA angezeigt, weil unsere Bienenwachstücher nach Bienenwachs riechen. Zum Glück hat eine sehr fähige Amtsanwälting das Verfahren schnell eingestellt.

Die Posse geht aber weiter. Nachdem allein im letzten Jahr über 100 Prüfnasen an unseren Tüchern gerochen haben, wird weiterhin der Geruch unserer Bienenwachstücher durch die zuständigen Behörden bemängelt. Unser Argument, dass natürliches Bienenwachs seit tausenden von Jahren als Lebensmittelverpackung genutzt wird und nach natürlichem Bienenwachs riechen sollte, weil es sonst eben kein natürliches Bienenwachs ist, verfängt bei den staatlichen Laboren leider nicht. Dort wurde uns gesagt, dass nur ca. die Hälfte der geprüften Bienenwachstuchhersteller durch die Nasenprüfung gefallen ist. Die andere Hälfte wäre vom Geruch her nicht zu beanstanden.

Das Problem dabei ist: Wenn Bienenwachs nicht mehr nach Bienenwachs riecht, dann ist es entweder durch chemische Verfahren gebleicht (vorwiegend mit Schwefelsäure oder selten mit der weniger schädlichen Zitronensäure) oder wie bei den meisten von uns geprüfen asiatischen Produkten durch künstliche Paraffine gestrecken (dann riecht es eben wieder nur nach Plastik). Das Bleichen wollten wir generell vermeiden, weil es u.a. auch hilfreiche Stoffe wie Propolis aus dem Bienenwachs entfernt. Auf künstliche Paraffine (d.h. Plastik) prüfen unsere staatlichen Labore die Bienenwachstücher aber gar nicht, weil gem. Aussage des Laborleiters „Erdöl ja auch am Ende ein Naturprodukt ist“ und das eher ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß sei, wenn man Bienenwachstücher mit Plastikbestandteilen verkaufen würde.

Das Beste ist, dass das staatliche Vorgehen nicht von den Gesetzen abgedeckt ist. In der EU-Verordnung redet man sinnvollerweise von „Deterioration of organoleptic properties“, die man verhindern möchte. D.h. die Zerstörung/Verderb von Geruch und Geschmack von Lebensmittel soll vermieden werden, aber die hiesigen Behörden legen dieses Gesetz so aus, als ob jegliche kleinste Geschmacksveränderung verboten sei. Diese Auslegung beschränkt Lebensmittelverpackungen auf Plastik, Glas und Papier, ganz im Sinne der Milliardenschwerden Verpackungsindustrie. Die Natur steht mal wieder außen vor. Für uns ist das weiterhin ein Skandal, aber auch die Presse nimmt sich des Themas nur ungern an. Mit der reichen Industrie nehmen es eben auch Journalisten ungern auf.

Update: 9.8.2023 - Ordnungsverfügung mit sofortiger Wirkung.

Wir sind noch immer sprachlos über das Schreiben, das wir heute morgen erhalten haben. Damit Ihr Euch selber ein Bild des Wahnsinns machen könnt, veröffentlichen wir die Verfügung hier. Bei Interesse stellen wir gerne sämtliche Kommunikation mit den Ämter zur Verfügung. 

Hier die Verfügung lesen.

Unser Statement zum Thema Jojobaöl findet Ihr hier

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Christina Sauer
Christina Sauer

Es wird hier aufgeführt, dass Kolophonium ein Lötmittel sei. Kolophonium ist erst einmal natürliches Baumharz und unsres ist bio-zertifiziert und für Lebensmittelkontakt zugelassen. Das ist nie von irgendeiner Behörde beanstandet worden, aber auch mehrfach geprüft. Nur weil sich “Kolophonium” gefährlich anhört, sollte man hier keine falschen Schlüsse ziehen. Das Produkt ist in jedem Bienenwachstuch drin.

Goetz
Goetz

Ihr Geschäftsgebahren ist ehrlich gesagt wirklich selten dämlich und inkonsequent/unehrlich.

Wenn Sie lesen können, wissen Sie selbst ist das Produkt nicht einfach nur natürlicher Bienenwachs und grundlos verboten, sondern weil Sie Kolophonium und Jojobaöl verwenden und diese sich auf Lebensmitel übertragen.

Das erste wird normal nur als Lötmittel verwendet, verursacht Asthma und Ekzeme. Und das andere ist eindeutig mit Darmkrebs in Verbindung gebracht worden, in welcher Menge auch immer ist mir da eigentlich egal wenn es um Lebensmittelzulassung geht.

Zum Glück ist das im Rahmen des Verbraucherschutzes verboten. Ich möchte beide Stoffe jedenfalls nicht auf meinem Toastbrot haben.

Die “ist ja gar nicht so schlimm, ich kann doch selbst entscheiden was ich auf meinem Toastbrot schmiere” -Argumentation geht gar nicht!

Wenn es ihnen ernst mit unserer Gesundheit wäre, und nicht nur aus ihrem eigenen egoistischen Profitstreben Verbraucher-Ängste gegenüber der Chemieindustrie schüren ohne jeden Verstand und Moral, dann würde auch Ihnen ein starker, konsequenter Verbraucherschutz am Herzen liegen.

Ist Ihnen klar, dass wenn Sie mit diesen Argumenten durchkämen, jeder andere Unternehmer inklusive die von Ihnen gegeisselten Chemiekonzerne sich diese auch zu eigen machen könnten? Verursacht nur ein ganz klein bisschen Krebs. Wenn Sie mit den Argument mit dem Sie hier mit Ihrem Kolophon und Jojobaöl durchkommen wollen eine BASF, Bayer und Dupont an- und durch-kommen würden? Nein, selbst die verhalten sich heutzutage hoffentlich wenigstens ein bisschen anständiger als Sie. Bzw. waren ehrliche Verbraucherschützer, und Menschen denen unsere Gesundheit wirklich am Herzen liegt erfolgreich solche Bestrebungen zumindest ein bisschen in die Schranken zu weisen.

Zum Glück werden wir hier im Ansatz davor geschützt dass unsere Bevölkerung sich z.B. massenhaft irgendwelche Stoffe aufs Brot schmiert, die auch nur ansatzweise gefährlich sein könnten. Kolophon? Hat wahrscheinlich niemand untersucht wie schlimm das wäre, es wird normal nur als Lötmittel und Emulgator in der Papierherstellung verwendet. Das ist doch genau der Punkt vor der wir Angst und Misstrauen gegenüber der Chemieindustrie haben, dass uns ungeprüft irgendwelche Gifte untergejubelt werden, nur weil das Verpackungsmaterial z.B. günstiger herzustellen ist. Die Verordnungen über die Sie hier stolpern, auch wenn Sie manchmal ein wenig strikt erscheinen, schützen und genau vor den Gefahren und Ängsten, die Sie für Ihre rein profitgetriebenes Marketing-Interesse ausschlachten. Es ist doch sinnvoll zu sagen, wir schliessen unnötige Risiken aus indem Lebensmittelverpackungen am Besten gar nicht mit dem Lebensmittel wechselwirken um etwaige Kontamination auszuschliessen.

Die Gesellschaft würde es Ihnen danken wenn Sie ein wenig Verständnis dafür aufbringen. Danke!

Nina Kreke
Nina Kreke

Ich benutze die Tücher mit größter Überzeugung, da sie eine hervorragende Qualität haben und weil ich unbedingt nicht noch mehr Plastik in die Umwelt bringen möchte.

Heiner Sauer - Staatsdiener im Ruhestand
Heiner Sauer - Staatsdiener im Ruhestand

Entwurf zum Desaster
oder: Plastik besiegt Bienenwachs

Es begann 2019 mit viel Elan und endete 2023 mit der Auswanderung. Die ganze Welt leidet unter Plastik, der Kampf dagegen scheint hoffnungslos. Die Berliner Jungunternehmen wollten ein Zeichen bei der Verpackung von Lebensmitteln im Haushalt setzen. Sie greifen die Idee der Bienenwachswraps aus den USA auf, beginnen zu Hause die Produktion: Ein ausgewählter, ungefärbter Stoff wird in Bienenwachs getränkt, aufgezogen und zugeschnitten. Das Bienenwachs ist relativ geruchsneutral, es hat sterilisierende Eigenschaften; eine chemische Behandlung (Chlor!) zur Entfernung von Farbe und Naturgeruch wird bewusst vermieden, ebenso – wie in asiatischen Produkten – eine Ersetzung des Bienenwachses durch Paraffin. Ein Manual informiert über Gebrauchseinschränkungen, über die Reinigung und Haltbarkeit. Das Geschäft erweitert sich schnell. Supermarktketten erteilen nach eingehender Prüfung aller Voraussetzungen mehrere Großaufträge, das Unternehmen beeskin wächst und generiert über 10 Arbeitsplätze.

Die verwendeten Waren, wie Tuche, Bienenwachs und Zusatzstoff (Jojobaöl), unterliegen einer dauernden Kontrolle, es handelt sich allein um Naturprodukte, von denen – allein aus der geringen Bestandteile – keinerlei Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen. Das ist unstreitig.

Im Hintergrund arbeiten jedoch die Ämter, Riechlabore und Prüfnasen mit scheinbarer wissenschaftlicher Akribie an der Erfüllung ihrer bürokratischen Aufgaben nach deutschem Recht, nach EU-Recht -und nötigenfalls nach „international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“, wenn die Gesetzestexte nicht hergeben, was sie sollten.

Die Stiftung Warentest veröffentlichte am 18.12.2019 einen Artikel mit der Überschrift, Müll vermeiden – Bienenwachstücher sind keine Lösung. Vor allem wurde geschrieben, dass Jojobaöl nichts in Bienenwachstüchern zu suchen habe, allg. die Tücher mit Pestiziden versetzt sein könnten und schwer zu reinigen seien. Warentest stützte sich mit diesen Bewertungen auf Aussagen eines Mitarbeiters des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung). Dem folgte auch die Zeitschrift GEO mit folgendem Zusatz: Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ist es gar nicht nötig, Lebensmittel und – Reste aufwändig zu verpacken. Beliebig oft wiederverwendbare, verschließbare Edelstahlboxen tun es auch. Im Kühlschrank reicht oft eine einfache Schüssel, die mit einem Teller abgedeckt wird.
Nach der Veröffentlichung der Artikel brach der Bienenwachstuchmarkt bald um ca. 30% ein und blieb rückläufig.

Beeskin hat sich um eine Rücknahme der Äußerungen des BfR bemüht. Heute kann festgestellt werden, dass die Beanstandungen des BfR im Wesentlichen (Jojobaöl) vollkommen unbegründet waren und sich im Unwesentlichen (Migration) verloren haben. Eine 14-seitige Erklärung des Instituts liegt vor = der reine Behördenwahn mit wissenschaftlichem Anschein. (s. Anlage). So wird Wissenschaft zum nutzlosen Eiertanz nutzloser Beamter.

Auch das für die Überwachung der Produktion zust. Veterinäramt in Zehlendorf kam auf den Plan. Die Vermutung liegt nahe, dass es da einen Austausch gab, um den unbequemen Fall zu erledigen. Das Veterinäramt erstattete beim LKA Berlin eine Strafanzeige gegen beeskin. Grund: Verstösse gegen Lebensmittelgesetze, insbes. wegen mangelhafter Herstellungspraxis lt. einer EU-VO , bewiesen durch Gerüche und Spurenübertragungen mit über 180 Nasenproben von Labormitarbeitern. Acht Gutachten desselben Labors (zu bundesweit entnommener – identischer Ware) meinten feststellen zu können, dass die Wachstücher nach Wachs riechen, gelegentlich auch etwas muffig, und dass die Wachstüchern geeignet seien, „eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften (der eingepackten) Lebensmittel herbeizuführen“. Dies könne bei Käse der Fall sein, auch bei Toast und Gurken seien „gerade noch wahrnehmbare bis schwache (!!??) Geruchs und Geschmacksabweichungen festgestellt“ worden.

Sowohl im LKA als auch bei der Staatsanwaltschaft wurde erkannt, dass die Anzeige unbegründet war. Das Verfahren wurde innerhalb kurzer Zeit eingestellt.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem BfR und die folgende direkt an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erzeugten kein Einsehen der Behörden, sondern lediglich neuerliche Eiertänze um den heißen Brei. Die Befürchtung mag gewesen sein, durch ein Eingeständnis eigener Fehler schadensersatzpflichtig werden zu können. Mit anderen Worten: Einsicht, die auch zu Fehlern steht und Abhilfe ermöglicht, ist in einem Bürokratensystem nicht zu erwarten.

Diese so geraffte Darstellung der Auseinandersetzungen einer kleinen Firma, die sich dem Traum hingab, für die Umwelt einen Beitrag zu leisten, umfasst in den Akten einen Zeitraum von mittlerweile über 3 Jahren, füllt einen dicken Aktenordner, kostete Anwaltsgebühren und hat den Unternehmergeist von beeskin zum Erliegen gebracht.

Als Schlusspunkt dieser Kurzfassung muss die Stellungnahme des Nieders. Landesamtes für Verbraucherschutzbund Lebensmittelsicherheit aus Lüneburg vom 04.07.2023 gelten, welches beeskin jetzt noch zugegangen ist. Es ist hier als Anlage für jedermann beigefügt.

Wer nutzlose bürokratische Akribie verstehen will, mag dies lesen und wird umgehend begreifen, dass es hier nichts weiter zu verstehen gibt, als die Notwendigkeit der Abschaffung dieses Systems. Eine Verbesserung oder Umformulierung kann ein Bürokratensystem nicht leisten, es würde noch eins draufsetzen. Die Abhilfe kann nur sein, ganze Gesetze entweder ganz zu streichen oder zumindest um 50 % ihres Textumfangs zu erleichtern.

Das für beeskin schmerzlichste Ergebnis ist die Macht der Plastiklobby. Die o. zitierte EU-VO betr. die Übertragung von organoleptischen Eigenschaften auf Lebensmittel ist der in Fels geschlagene Anker der Plastikverpackungen, denn Plastik riecht nicht. Daher können die Riechlabore in unserem Land auch keine Migration von Plastik auf seine Verpackungsinhalte feststellen.

Wie sagt man heute gern: Geht´s noch ?

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